Ausstellungsbestimmungen

  • Der Cat Planet e.V. veranstaltet internationale Katzenausstellungen sowie Info-Shows.
  • Internationale Katzenausstellungen sind international ausgeschrieben und mit einer internationalen Jury besetzt. Die Zusammensetzung der Jury liegt beim Veranstalter.
  • Ziele der Ausstellung sind, den Katzenhaltern Gelegenheit zu geben, ihre Katzen mit anderen Tieren gleicher Varietät auf internationaler Ebene in einem größeren Rahmen zu vergleichen, Erfahrungsaustausch und Fachgespräche mit Mitgliedern anderer Vereine, Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern die Katze in ihrer Vielfalt in Rasse und Farbe vorzustellen, ihnen das Wesen der Katze näher zu bringen und dadurch ein größeres Verständnis für die Katze als Haustier zu finden.
  • Alle Mitglieder von Vereinen, die von dem CAT PLANET e.V. anerkannt werden, sowie vereinslose Katzenbesitzer sind berechtigt, ihre Katzen auf Ausstellungen des CAT PLANET e.V. auszustellen. Die Ausstellungsleitung ist jedoch berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Annahme von Meldungen zu verweigern.
  • Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsbestimmungen einverstanden.
  • Für jede angemeldete Katze bzw. Wurf wird eine Ausstellungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Veranstalter. Sie wird auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben. Für Katalog und Müllentsorgung wird pro Aussteller € 5,00 erhoben. Jeder Aussteller erhält eine Meldebestätigung. Die Meldegebühr ist spätestens nach Erhalt der Meldebestätigung fällig. Bei Zahlung am Einlass wird eine Gebühr von € 5,00 erhoben.
  • Meldungen von Ausstellern ohne rechtzeitige Zahlung des Meldegeldes haben keinen Anspruch auf eine Annahme der Meldung.
  • Ummeldungen müssen der Meldestelle spätestens zum Meldeschluss (3 Wochen vor der Ausstellung), Nachmeldungen sowie Klassenänderungen spätestens Montags vor der Ausstellung vorliegen. Danach ist nur noch eine Klassenänderung gegen Euro 5,00 Bearbeitungsgebühr möglich.
  • Aussteller, die nicht zur Ausstellung kommen können, sind verpflichtet, dies rechtzeitig beim Meldebüro zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss von künftigen Ausstellungen führen. In jedem Fall sind die Ausstellungsgebühren zu entrichten, diese werden bei Abmeldung vor Meldeschluss an den Aussteller zurückerstattet, anfallende Gebühren werden abgezogen. Nach Meldeschluss erfolgt keine Rückerstattung des Meldegeldes.
  • Jede Katze muss gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen geimpft sein. Die Impfung darf je nach Impfstoff nicht älter als 1 bzw. 2 Jahre sein. Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Detaillierte Veterinärbestimmungen sind Bestandteil der Meldebestätigung. Über die Impfungen ist ein Nachweis in Form eines Impfpasses zu erbringen.
  • Weiße Katzen dürfen ab der offenen Klasse nur noch mit Bestätigung eines audiometrischen Testes an den Ausstellungen teilnehmen. Sphynxkatzen müssen ein Tierärztliches Attest vorweisen, dass Schnurr- sowie Tasthaare vorhanden sind.
  • Jede auszustellende Katze unterliegt beim Einlass einer Kontrolle. Zur Ausstellung sind nur gesunde, nichttragende und von Parasiten freie (Milben, Flöhe, Pilz usw.) Katzen zugelassen. Erkranken Katzen während der Ausstellung, müssen sie unverzüglich aus der Halle entfernt werden. Nichtkontrollierte Katzen dürfen nicht in die Ausstellungshalle gebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss des Ausstellers von der Ausstellung.
  • Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellungskäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere. Die zugewiesenen Käfige dürfen nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung gewechselt werden.
  • Jeder Ausstellungskäfig muss vom Aussteller mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist an drei Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Streß der Katzen zu vermeiden. Zur weiteren Ausstattung des Käfigs durch den Aussteller gehört eine Katzentoilette, ein Fress- und ein Trinknapf.
  • Die Käfige sind sorgsam zu behandeln. Auflehnen ist verboten. Ebenso ist keine größere kommerzielle Reklame auf oder an den Käfigen gestattet.
  • Der Aussteller verpflichtet sich, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer in den Käfigen zu lassen. Nachts sind die Tiere aus der Ausstellung zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Aussteller, während der Ausstellung seine Katzen ausreichend zu versorgen und Katzen und Käfig sauber zu halten.
  • Grundsätzlich hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während der Zeit des Richtens am Käfig zu verweilen, um jederzeit für die Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein und pünktlich beim Richten zu erscheinen.
  • Die Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward; er ist gegenüber den Stewards weisungsberechtigt; gleichzeitig ist er das Bindeglied zwischen Richter und Ausstellungsleitung.
  • Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch von dem Cat Planet e.V. anerkannte Richter. Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des Veranstalters. Bei Disqualifikation muss ein zweiter Richter gegenzeichnen. Das Richterurteil ist unanfechtbar.
  • Richter, sowie in deren Haushalt lebende Personen, dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie richten, nur außer Konkurrenz ausstellen.
  • Der Aussteller erhält für jede Katze nach Beendigung des Richtens eine Bewertungsurkunde mit Richterbericht. Während der Dauer der Ausstellung gilt in der Ausstellungshalle und im Richterraum ein generelles Rauchverbot.
  • Alle Aussteller erklären sich einverstanden, dass Ausstellungsergebnisse mit Angaben zum Tier sowie die Angaben des Besitzers auf der Homepage des CP e.V. sowie deren Social Media Seiten veröffentlicht werden dürfen. Fotos von Cat Planet e.V. Ausstellungen bedürfen ebenfalls keiner gesonderten Genehmigung zur Veröffentlichung.
  • Auf internationalen Ausstellungen des Cat Planet e.V. können Katzen in folgenden Ausstellungsklassen, getrennt nach Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar, Siam/OKH sowie Hauskatzen gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel erringen:

Babyklasse 10 Wochen - 3 Monate

Für alle Katzen die am ersten Ausstellungstag mindestens 10 Wochen und höchstens 3 Monate alt sind. Die Einteilung erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht. Es wird keine Siegeranwartschaft vergeben.

Kittenklasse 3-6 Monate

Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 3 Monate, aber noch nicht 6 Monate alt sind. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Kitten-Champion“ zu führen.

Jugendklasse 6-9 Monate

Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 6 Monate, aber noch nicht 9 Monate alt sind. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACJ“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Jugend-Champion“zu führen.

Offene Klasse

Für alle Katzen, die unkastriert sind und die am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAC“ (Certificat d’Aptitude au Championat) vergeben werden. Das dreimalige Erringen des CAC unter zwei verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titel „Champion“ (Ch.).

Championklasse

Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ führen und unkastriert sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ (Certificat d’Aptitude au Championat International de Beauté) vergeben werden. Das dreimalige Erringen des CACIB in zwei Ländern unter mindestens zwei verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „International Champion“ (Int. Ch.).

Oder: Katzen können den Titel innerhalb von Deutschland erringen mit vier CACIB von zwei verschiedenen Richtern.

Internationale Championklasse

Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ führen und unkastriert sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“(Certificat d’Aptitude au Grand Championat International) vergeben werden. Das dreimalige Erringen des CAGCI in zwei Ländern unter mindestens zwei verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „Großer Internationaler Champion“ (Gr. Int. Ch).

Oder: Katzen können den Titel innerhalb von Deutschland erringen mit vier CAGCI von drei verschiedenen Richtern.

Große Internationale Championklasse

Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ führen und unkastriert sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ (Certificat d’Aptitude au Championat d’Europe) vergeben werden. Das dreimalige Erringen des CACE in zwei verschiedenen Ländern unter mindestens drei verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „Europa Champion“ (Eur. Ch).

Oder: Katzen können den Titel innerhalb von Deutschland erringen mit fünf CACE von vier verschiedenen Richtern.

Europa Championklasse

Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ führen und unkastriert sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat d’Europe) vergeben werden. Das dreimalige Erringen des CACGE in drei verschiedenen Ländern unter mindestens drei verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „Großer Europa Champion“ (Gr. Eur. Ch.).

Oder: Katzen können den Titel innerhalb Deutschland erringen mit sechs CACGE von vier verschiedenen Richtern.

Großer Europa Championklasse

Für alle Katzen, die den Titel „Großer Europachampion“ führen und unkastriert sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „ICAC“ (Intercontinental Champion) vergeben werden. Das fünfmalige Erringen des ICAC in zwei verschiedenen Ländern ( in Westeuropa und/oder in den GUS-Staaten bzw. asiatischen oder afrikanischen Staaten oder in Amerika unter drei verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „Intercontinental Champion“ (Intercont. Ch.). Dieser Titel ist identisch mit dem Titel CACM (Welt Champion) der WCF.

Ersatzweise können hierfür zehn inländische Ausstellungen besucht werden, wobei die Titel unter fünf verschiedenen Richtern errungen werden müssen.

Kastratenklasse

Es sind analoge Anwendungen der verschiedenen Klassen. Das Wort „Champion“ ist jeweils durch das Wort „Premior“ (Pr.) zu ersetzen.

Wurfklasse

Für alle Katzen aus einem Wurf, die am ersten Ausstellungstag mindestens 10 Wochen und höchstens 16 Wochen sind. Es müssen mindestens 3 Tiere zur Bewertung vorgestellt sein. Bester Wurf kann vergeben werden in Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar.

Ehrenklasse

In der Ehrenklasse werden Tiere ausgestellt, die den „World Champion, „Großer Europa Champion“ bzw. „Europa Champion“ errungen haben.

Sind von jeder der vier Haarkategorien (Langhaar, Halblanghaar, Kurzhaar, Siam/Orientalisch Kurzhaar) mindestens drei Tiere anwesend, kann getrennt nach diesen Kategorien gerichtet werden. Fehlt ein Teil der nötigen Anzahl Tiere, fallen Langhaar, Halblanghaar, Kurzhaar sowie Siam/OKH zusammen. Darüber hinaus wird in dieser Klasse nicht mehr getrennt nach Rasse, Farbe und Geschlecht gerichtet. Pro Bewertungsgruppe platziert der Richter die besten drei Tiere mit Platz 1, Platz 2 sowie Platz 3; alle übrigen Tiere erhalten einen Ehrenpreis. Das jeweils erstplatzierte Tier jeder Gruppe nimmt automatisch an der Best in Show Wahl teil, sofern sich der Richter nicht dagegen entscheidet.

Hauskatzenklasse

Für alle Katzen, die keinem bekannten Standard zuzuordnen sind.

Hier können HCAP * HCAPIB * HCAGPI * HCAPE * HCAGPE sowie HICAP Titel errungen werden.

Bei allen Hauskatzen wird eine Platzierung vorgenommen. Es kann der Titel „Beste Hauskatze“ vergeben werden.

Bestimmungsklasse

Für Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, zur Bestimmung der Farbe vor dem eigentlichen Richten. Sobald vom eingeteilten Richter die Farbe festgelegt wurde, wird das Tier der entsprechenden Ausstellungsklasse zugeordnet und dann vom zuständigen Richter in dieser Klasse gerichtet. Die Bestimmung der Rasse über die Bestimmungsklasse ist nicht möglich

Außer Konkurrenz

Für Katzen, die ausgestellt, jedoch nicht gerichtet werden. Es sind die vollen Meldegebühren zu zahlen, ausgenommen Amme oder Muttertiere eines Wurfes.

Best of Variety

Der Titel „Best of Variety“ kann vom Richter vergeben werden, sofern von der jeweiligen Varietät mindestens drei Tiere anwesend sind. Die Entscheidung über die Vergabe liegt jedoch allein im Ermessen des Richters. Falls das beste der anwesenden Tiere nach seiner Auffassung dem Ideal nicht nahe genug kommt, kann der Richter die Titelvergabe verweigern. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde bestätigt. Falls keine drei Tiere der jeweiligen Varietät anwesend sind, kann der Richter nach seinem Ermessen einen Sonderpreis vergeben.

Best in Show

Aus den von den Richtern nominierten Tieren für „Best in Show“ wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best in Show“ für Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar in den verschiedenen Klassen (Kitten-, Jugend-, Adult- sowie Kastratenklasse) je Geschlecht ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.

Best of Best

Aus den mit „Best in Show“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best of Best“ für Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt. Kastraten erhalten ein separates „Best of Best“ aus allen „Best in Show“ prämierten Kastraten.

Best over All

Aus den mit „Best of Best“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best over All“ ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.

Eine Gegenzeichnung der Bewertungsurkunde ist möglich und erlaubt.


Geringfügige Abweichungen behält sich die Ausstellungsleitung vor.

Als Veranstalter ist der CAT PLANET e.V. von jeglicher Haftung befreit. Aussteller und Besucher haften für von ihnen bzw. ihren Tieren evtl. verursachte Schäden selbst.

  • Frankfurt am Main, den 27.05.2001
  • Änderung: 02. Oktober 2002
  • Änderung: 20. März 2007
  • Änderung: 01. Dezember 2018