Zuchtbestimmungen

  1. Zwingernamen – Registrierung
    1. Jedes Mitglied des Cat Planet e.V. ist berechtigt, einen Zwingernamen zu beantragen.
    2. Werden zwei verschiedene Rassen in einen Haushalt gezüchtet, besteht die Möglichkeit eines zweiten Zwingernamens. Alles andere bedarf der Abstimmung des Vorstandes.
    3. In diesem Antrag sind drei Namen vorzuschlagen. Der Vorstand des Cat Planet e.V. bewilligt den ersten Namen, wenn dieser noch nicht bei der zentralen Zwingernamensschutzstelle geschützt ist. Falls dieses doch der Fall sein sollte, wird der zweite bzw. der dritte Name geschützt. Sollten alle drei Namen geschützt sein, müssen neue Vorschläge eingereicht werden.
    4. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen bereits bestehenden Zwingernamen gegen die übliche Gebühr ändern zu lassen.
    5. Dem Antragsteller wird der Schutz des Zwingernamens schriftlich bestätigt.
    6. Mitglieder, die im Besitz eines Zwingernamens sind, der bereits bei einem anderen Verein geschützt wurde, müssen, - wenn sie den Namen beibehalten wollen - diesen bei dem bisherigen Verein kündigen und bei Cat Planet e.V. zum Zwingernamenschutz neu anmelden.
    7. Der Zwingername muss immer gleichbleibend, entweder vor oder nach dem Eigenname des Jungtieres, das in diesem Zwinger geboren wurde, stehen. Der Zusatz des eigenen Zwingernamens bei erworbenen Tieren ist nicht gestattet.
  2. Namensgebung
    1. Die Wahl der Eigennamen der Jungtiere bleibt dem Züchter überlassen.
    2. Dem gewählten Eigennamen darf zusätzlich die Bezeichnung der Fellfarbe oder ein Adelstitel (als grundsätzlicher Teil des Zwingernamens) vorangestellt werden.
    3. Jeder Eigenname darf nur einmal innerhalb von zehn Jahren Verwendung finden. Dieser Name kann nach erfolgter Eintragung nicht mehr geändert werden (Ausnahme: irrtümliche Angabe des falschen Geschlechts und dadurch bedingte Namensänderung). Der Titel „Champion“, „Int.Ch.“ usw. ist ebenso wie die „Zuchtbuchnummer“ Bestandteil des Namens.
  3. Titel
    1. Es werden nur Bewertungen anerkannt, die auf einer Ausstellung eines von Cat Planet e.V. anerkannten Vereines erworben wurden.
    2. Cat Planet e.V. erkennt an einem Wochenende bis zu 4 Bewertungen pro Tier an. Die Bewertungen können. mit maximal 2 Bewertungen pro Tag gemacht werden.
  4. Stammbäume
    1. Cat Planet e.V. führt ein Zuchtbuch, in das jede reproduzierende Katze eines Mitgliedes eingetragen werden muss. (Hiervon ausgenommen sind Mitglieder, deren Zwinger bei einem anderen Verein registriert ist und die von Cat Planet e.V. keine Stammbäume beziehen).
    2. Für jede eingetragene Katze erstellt Cat Planet e.V. einen Stammbaum, Experimental-Stammbaum oder einen Registrier-Stammbau. Stammbäume werden für jene Tiere ausgestellt, für die 4 Generationen Rassegleichheit nachgewiesen wird.
    3. Experimental-Stammbäume werden grundsätzlich vergeben, wenn nicht 4 Generationen der Ahnen der gleichen Rasse zugehören.
    4. Stammbäume werden generell nur ausgestellt, wenn diese nicht gegen das aktuell gültige Tierschutzgesetz verstoßen.
    5. Die Zucht von weißen Katzen ist unabhängig von der Augenfarbe nur dann zugelassen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die weißen und/oder vorwiegend weißen Elterntiere auf beiden Ohren hörend sind. Dies ist durch einen Audiometrietest bei einem anerkannten Tierarzt nachzuweisen. Diese Tiere müssen einen Microchip tragen, dies ist Grundvoraussetzung. Die Verpaarung weiß X weiß ist generell verboten.
    6. Scottish-Fold, Manx, Munchkin und Pudelkatzen, sind in Deutschland von der Zucht ausgeschlossen! Für alle Kurzschwanz Katzen ist die Vorlage einer Negativbescheinigung mit Chipnummer über die Schmerzfreiheit obligatorisch. Für alle Rexkatzen sowie Sphinxkatzen ist eine Bescheinigung beizubringen, dass die Anlage zu Schnurrhaaren vorhanden ist, bzw. zum Zeitpunkt der Untersuchung Schnurrhaare vorhanden sind. Auch für diese Katzen ist der Nachweis nur mit eingetragener Chipnummer gültig.
    7. Gehört die Elterngeneration nicht der gleichen Rasse an, so erhalten die Jungtiere in dem Experimental- Stammbaum keine Rassebezeichnung, sondern nur den Vermerk „Langhaar“ oder „Kurzhaar“.
    8. Alle Katzen unbekannter Herkunft, die nicht eindeutig als Perser, EKH, BKH, Siam oder Balinese zu definieren sind, werden nur als Langhaar oder Kurzhaar ohne weitere Rassebezeichnung mit einem Registrier-Stammbaum eingetragen. Eventuell in einer bestimmten Rasse errungene Titelanwartschaften werden nicht in diesen Stammbaum übernommen. Analog gilt das gleiche für Katzen, deren Eltern- Generation zwei verschiedenen Rassen angehört, jedoch erhalten diese Experimental-Stammbäume.
    9. Jungtiere aus der Verbindung sich ergänzender Rassen, wie Perser x BSH, Exotic x BSH, Burma x Siam oder Tonkanese x Burma oder Siam erhalten Experimental-Stammbäume mit der jeweiligen Rassebezeichnung.
    10. Langhaartiere aus den Verbindungen Abessinier x Somali, Perser x Exotic, Burma x Tiffany, Siam x Balinese, Mandarin und/oder OKH erhalten Stammbäume (Vollstammbäume), Kurzhaartiere jedoch mit der Rassezusatzbezeichnung VAR (=Variant) über drei Generationen.
    11. Bombay gilt als Farbbezeichnung für schwarze Burmesen (vergleichbar Kartäuser = BKH blau). Jungtiere aus Bombay x Burma erhalten deshalb Stammbäume (Vollstammbäume).
    12. Katzen, die körperliche Missbildungen aufweisen (z.B. Knick- oder Knotenschwanz, Schielen, Taubheit, vorgebauter Unterkiefer - sichtbar bei geschlossener Schnauze - , Einhodrigkeit, Mehrzehigkeit u.ä.) sind von der Zucht ausgeschlossen. Der Stammbaum erhält den Vermerk: „Nicht zur Zucht zugelassen“.
    13. Zuchtverbote richten sich nach dem jeweilig gültigen Tierschutzgesetz.
    14. Genetische Unmöglichkeiten werden im Stammbaum kenntlich gemacht. Bei Auftreten innerhalb vier Generationen (inkl. Jungtier) werden Experimental-Stammbäume erstellt.
    15. Stammbäume sowie Ausstellungen der Vereine ICR e.V., HVD e.V., Huder Katzenverein e.V., ICC e.V. Maulbronn, ICF e.V. erkennen wir nicht an.
    16. Der Stammbaum ist eine Urkunde, in der Eintragungen und Änderungen nur vom Zuchtbuch des Cat Planet e.V. vorgenommen werden dürfen. Zuwiderhandlung fällt unter Urkundenfälschung und wird strafrechtlich verfolgt.
    17. Der Stammbaum wird vom Zuchtbuch unterschrieben, ist jedoch nur rechtsgültig mit der zusätzlichen Unterschrift des Züchters.
  5. Zucht
    1. Zuchtkaterbesitzer sind verpflichtet, ihren zur Deckung freistehenden Zuchtkater immer unter Kontrolle und in einwandfreiem Zustand zu halten und nur gesunde Zuchtkatzen für eine Paarung anzunehmen. Es ist verboten, Katzen ohne Abstammungsnachweis oder Katzen von Haltern die keinem Verein angehören, anzunehmen. Die Pause zwischen zwei Deckungen eines Katers sollte mindestens 7 Tage betragen. Es wird allen Deckkaterbesitzern empfohlen, ihre Tiere wenigstens einmal im Jahr auf Leukose testen ggf. impfen zu lassen.
    2. Kater- sowie Katzenbesitzer sollen bestrebt sein, nur rassegleiche Tiere zu paaren. Eine Kreuzung verschiedener Rassen ist nur mit Zustimmung des Vorstandes oder dem Zuchtbuch möglich (ausgenommen sich ergänzende Rassen).
    3. Eine Rückkreuzung auf ein Elternteil ist nur einmal in drei Generationen gestattet. In den ersten 3 Generationen eines Stammbaumes müssen mindestens 11 verschiedene Tiere eingetragen sein. Geschwisterpaarungen sind verboten. Ausnahmegenehmigungen kann nur der Vorstand in Absprache mit dem Zuchtbuch erteilen, nachdem das Mitglied einen schriftlichen Antrag mit Angaben der Gründe eingereicht hat.
    4. Nur gesunde, ungezieferfreie, entwurmte und geimpfte Katzen dürfen einem Zuchtkater zur Deckung zugeführt werden.
    5. Eine Zuchtkatze darf erstmals mit vollendetem 12. Lebensmonat zur Deckung zugelassen werden. Aus medizinischen Gründen erwünschte Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Vorstand oder Zuchtbuch. Ein tierärztliches Attest muss vor der Deckung vorgelegt werden.
    6. Nach einer Deckung darf die Katze in den ersten drei Wochen nicht mit anderen Katern zusammengelassen werden.
    7. Zuchtkater wie auch Zuchtkatze sollten vor der ersten Paarung auf einer Internationalen Katzenausstellung mit der Formnote „vorzüglich“ bewertet worden sein.
    8. Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, ist der Besitzer des Deckkaters nach Ablauf der normalen Trächtigkeitsdauer (63 bis 68 Tage) sofort davon zu verständigen. Eine kostenlose Wiederholungspaarung mit dem gleichen Zuchtkater ist zu gewähren. Besondere Kosten für Transport und Verpflegung können in diesem Falle angemessen berechnet werden. Der ersten Paarung soll die zweite innerhalb von 3 Monaten folgen. Bei Nichteinhaltung dieses Termins erlischt der Anspruch auf eine zweite, kostenlose Paarung.
    9. Zur Sicherung von gesundem und widerstandsfähigem Nachwuchs, sowie zum Schutze der Mutterkatze muss zwischen zwei Geburten einer Katze eine Pause von mindestens 8 Monaten liegen. Eine Paarung darf frühestens 6 Monate nach der Geburt des letzten Wurfes erfolgen. Der Verein empfiehlt nicht mehr als ein Wurf pro Jahr. Für mehr als 3 Würfe in 2 Jahren werden keine Stammbäume erstellt. Alle Würfe müssen dem Zuchtbuch gemeldet werden.
    10. Zucht von Tieren, Handel mit Tieren §§ 11,11c Zucht und Handel, § 11b „Qualzucht“ „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht auf Grund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. .....“ Hier sind die Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Bundesländer, die sich nach der Sachverständigengruppe für Tierschutz und Heimtierzucht richten, besonders zu beachten. Maßgebend sind die daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem das Züchter-Mitglied wohnt.
    11. Sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, obliegt in erster Linie dem Züchter- Mitglied.
    12. Soweit die Zucht- und Haltungsrichtlinien des Cat Planet e.V. eine Verbesserung des Schutzes gegenüber den Mindestanforderungen aus dem Tierschutzgesetz darstellen, stehen diese über dem Tierschutzgesetz.
  6. Wurfmeldung
    1. Würfe müssen binnen vierzehn Tagen dem Zuchtbuch formlos gemeldet werden. Die schriftliche Wurfmeldung zur Ausstellung der Stammbäume muss innerhalb von acht Wochen (bei Maskenkatzen 10 Wochen) nach Geburt der Jungtiere erfolgen. Der gesamte Wurf ist aufzuführen (auch Totgeburten).
    2. Bei Terminüberschreitung wird pro angefangene Woche ein Bußgeld von € 5,00 erhoben. Nach Ablauf von 16 Wochen werden Stammbäume nur mit Genehmigung des Vorstandes erstellt.
    3. Bei dreimaligem Verstoß gegen diese Bestimmung kann Zuchtverbot erteilt werden.
    4. Über Rasse- und Farbzugehörigkeit eines einzutragenden Jungtieres entscheidet zunächst der Züchter mit der Wurfmeldung. In Zweifelsfällen bezüglich Rasse und Farbe eines Jungtieres ist der Vorstand oder das Zuchtbuch zu Rate zu ziehen. Falls sich auf einer Ausstellung eine falsche Einstufung herausstellt, ist dieses dem Zuchtbuch zwecks Korrektur der Zuchtbucheintragung und der Stammbaum unverzüglich unter Beifügung einer Kopie des Richterberichtes mitzuteilen.
  7. Jungtierabgabe, -ausstellung
    1. Die Abgabe von Jungtieren ist erst mit vollendeter 12. Lebenswoche erlaubt, wenn diese gesund, parasitenfrei und mit 2-fachem Impfschutz gegen Katzenseuche/-schnupfen schutzgeimpft sind.
    2. Dem Erwerber eines Tieres müssen Stammbaum und Impfpass zum vereinbarten Zeitpunkt ausgehändigt werden. Der Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages wird dringend empfohlen.
    3. Die Abgabe von Katzen für gewerbliche Zwecke, insbesondere an Zoohändler, Tierhandlungen, Warenhäuser, Pelztierfarmen sowie als Versuchstiere oder Lebendfutter ist verboten.
    4. Die Mitglieder des Cat Planet e.V. müssen über den Verkauf oder die Abgabe der von ihnen gezüchteten Jungtiere Buch führen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse und Farbe des Jungtieres; Name und Adresse des Erwerbers, sowie das Abgabedatum). Dieses Buch ist auf Verlangen dem Vorstand oder dem Zuchtbuch vorzuzeigen.
    5. In keinem Fall dürfen Jungtiere unter 10 Wochen ausgestellt werden.
  8. Gesundheit

    1. Im Fall von auftretenden Krankheiten ist unbedingt der Rat und die Hilfe eines erfahrenen Kleintierarztes einzuholen.
    2. Im Falle von hochinfektiösen Erkrankungen einer Katze (z.B. Leukose, FIP, Panleukopenie, Katzenschnupfen, Pilz etc.) ist einem Vorstandsmitglied sofort Meldung zu machen.
    3. Das betroffene Mitglied darf solange nicht ausstellen, keine Tiere verkaufen, keine Tiere züchten und keine Tiere zum Decken geben bzw. annehmen, bis dem Zuchtbuch nachgewiesen ist, dass der Bestand krankheitsfrei ist.
    4. Krankheitsfrei gilt als nachgewiesen, wenn in Anlehnung an die jeweils z.Zt. gültigen Erkenntnisse der Veterinärmedizin entsprechende Atteste vorgelegt werden. Bei FIP, FIV und Leukose muss ein Test von einem anerkannten Institut vorliegen. Auch der Zeitpunkt des Tests/Nachtests richtet sich nach den jeweils z.Zt. gültigen Erkenntnissen der Veterinärmedizin und wird vom Vorstand oder Zuchtbuch dem Mitglied vorgegeben.
    5. Der Vorstand ist bei begründetem Verdacht einer hochinfektiösen Erkrankung einer Katze eines Mitgliedes berechtigt, Tests bzw. Atteste von diesem Mitglied zu fordern. Das Mitglied darf erst dann wieder ausstellen, züchten, Tiere verkaufen etc., wenn dieser Nachweis der Krankheitsfreiheit erbracht ist.
    6. In einem infizierten Bestand dürfen keine fremden Tiere zur Deckung oder zur Pflege aufgenommen werden. Ebenfalls ist anzuraten, keine neuen Tiere dazu zu kaufen.
    7. Katzen, die aus medizinischen Gründen zeitweise separiert gehalten werden müssen, benötigen erhöhte menschliche Zuwendung und eine besonders hygienische Unterbringung, für die zu sorgen ist.
    8. Pflicht eines jeden Mitgliedes ist es, seine Katzen regelmäßig gegen Katzenseuche (Panleukopenie) sowie Katzenschnupfen durch einen Tierarzt impfen zu lassen. Allen Katzenbesitzern wird empfohlen, ihre Katzen einmal jährlich auf Leukose untersuchen, bzw. dagegen impfen zu lassen.
    9. Das Amputieren der Krallen ist verboten, wie auch andere künstliche Veränderungen, ausgenommen es liegen medizinische Gründe vor.
    10. Ab dem 01.01.2009 besteht eine Kennzeichnungspflicht zur eindeutigen Identifizierung aller Zuchtkatzen mittels Mikrochip oder Tätowierung.
    11. PflichteinesjedenMitgliedesistes,abdem01.01.2009,nachdemjeweiligenStandder Veterinärmedizinischen Forschung zu seiner Rasse, seine Zuchtkatzen vor dem 1. Zuchteinsatz von einem anerkannten Kardiologen auf HCM untersuchen zu lassen. Der Herzultraschall ist spätestens nach 2 Jahren zu wiederholen, auch bei vorliegendem „negativem“ Gentest! Rassen: Maine Coon, Norwegische Waldkatze, Ragdoll, Sphynx. Es wird empfohlen nur HCM-normal geschallte Tiere zur Zucht einzusetzen. HCM-positive Katzen dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden! Pflicht eines jeden Mitgliedes ist es, ab dem 01.07.2014, nach dem jeweiligen Stand der Veterinärmedizinischen Forschung zu seiner Rasse, seine Zuchtkatzen vor dem 1. Zuchteinsatz mittels Gentest auf PK- Def=Pyruvatkinase-Defizienz. testen zu lassen. Rassen: Abessinier, Ägyptische Mau, Angora, Bengalen, Europäisch Kurzhaar, LaPerm, Maine Coon, Norwegische Waldkatze, Ocicat, Savannah, Sibirer, Singapura und Somali. Es wird empfohlen autosomal rezessiv vererbbaren Krankheiten zu untersuchen. Bei positivem Ergebnis muss mindestens ein Zuchttier genetisch N/N (frei) sein, ein Zuchtpartner kann „mischerbiger Anlageträger“ sein, reinerbige Anlageträger sind von der Zucht ausgeschlossen.

      Gentests für folgende Rassen und Erkrankungen :

      GSD IV –autosomal rezessiv-:

      Norwegische Waldkatze

      GM1- und GM2-Gangliosidose –autosomal rezessiv-:

      Korat

      Siam

      PK (Pyruvat-Kinase-Defizienz) –autosomal rezessiv-:

      Abessinier

      Somali

      PRA (Progressive Retina Atrophie) –autosomal rezessiv-:

      Abessinier

      Somali

      SMA (Spinale Muskelatrophie) –autosomal rezessiv-:

      Maine Coon

      Es wird empfohlen autosomal dominant vererbbare Krankheiten zu untersuchen.

      HCM –autosomal dominant-:

      Maine Coon

      Ragdoll

      PKD1: für alle Rassen die definitiv “Perser” in ihren Stammbäumen haben! -autosomal dominant-

      Perser

      Perser und Perser-Einkreuzungen

      Exotic Shorthair

      Selkirk Rex

      Colourpoints

      British Shorthair

      Burmillas

      Die Untersuchungsergebnisse der Zuchttiere müssen der Wurfmeldung beigelegt werden und können auf Wunsch im Stammbaum eingetragen werden.

      Eine Ausnahmegenehmigung kann nur der Vorstand / das Zuchtbuch unter Angabe dringender Gründe erteilen.

    12. Die Ernährung der Katze muss ihren Bedürfnissen angepasst sein. Einseitigkeit ist im Interesse der Gesundheit der Katze zu vermeiden.

    13. Die Ausführungsregelungen zum Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind als Mindestanforderungen für alle Mitglieder bindend.
  9. Haltung
    1. Jedes Mitglied ist gehalten, seinen Katzen den freien Kontakt mit Menschen und anderen Katzen der Hausgemeinschaft zu ermöglichen.
    2. Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert von Mitkatzen und Menschen gehalten werden.
    3. Eine Käfighaltung ist - im Gegensatz zur Gehegehaltung - nicht artgerecht und ist aus diesem Grund nicht gestattet.
  10. Wurfabnahme 1.1 Wird eine Wurfabnahme von Seiten des Mitgliedes erwünscht (Farbbestimmung oder ähnliches) besteht die Möglichkeit, das der Vorstand einen erfahrenen Züchter, der in der Nähe des Mitgliedes wohnt, bittet dies zu übernehmen. Wünscht ein Mitglied "ausdrücklich" eine Wurfabnahme durch ein Vorstandsmitglied wird bei einer Anfahrt über 50 km eine Gebühr von € 0,30 pro Kilometer berechnet.
  11. Kontrolle
    1. Der Zwinger kann durch das Zuchtbuch, den Vorstand oder einen Beauftragten bis zu zweimal im Jahr unangemeldet besichtigt werden.
    2. Schwerwiegende Verstöße gegen diese Zuchtbestimmungen berechtigen das Zuchtbuch Mahnungen sowie Auflagen auszusprechen. In Rücksprache mit dem Vorstand kann für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer Zuchtverbot ausgesprochen werden. In schwerwiegenden Fällen kann sogar der Ausschluss eines Mitgliedes vorgenommen werden.

Jegliche Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand. Im übrigen gelten die entsprechenden Punkte der Satzung.

  • Frankfurt am Main, den 27.05.2001
  • Änderung: 30. Juni 2005
  • Änderung: 28. Dezember 2007
  • Änderung: 18. April 2009
  • Änderung: 27. Dezember 2013
  • Änderung: 02. Dezember 2017
  • Änderung: 02.Februar 2020